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Pflichtangaben Inhaltsmengen und Speiseumfang

Pflichtangaben Inhaltsmengen und Speiseumfang

Die Inhaltsmengen für Gläser oder Flaschenausschank sind in Deutschland streng geregelt.

Die gängigsten hierbei sind:

0,20 Liter – Piccolo oder auch Viertel-Flasche

0,25 Liter – Schoppenflasche, findet meist bei Wein Verwendung

0,375 Liter – halbe Flasche, kommt bei Weinen wieder in Mode

0,50 Liter – Halbliterflasche

0,70 Liter – Normalflasche, meist für Schnäpse verwendet

0,75 Liter – auch Normalflasche, verdrängt immer mehr die alt 0,7-Liter-Einheit

1,00 Liter – Literflasche, meist für alkoholfreie Getränke in Pfandflaschen

1,50 Liter – Magnumflasche, ab dieser Größe überwiegend für Edelerzeugnisse

2,50 Liter – Marie-Jeanne

3,00 Liter – Jeroboam (oder auch Doppelmagnum)

4,50 Liter – Rheoboam

5,00 Liter – Jeroboam

6,00 Liter – Methusalem, Imperial

9,00 Liter – Salamanazar

12.0 Liter – Balthazar

15,0 Liter – Nebukadnezar

18,0 Liter – Melchior, Goliath

20,0 Liter – Salomon

24,25 Liter – Souverain

27,0 Liter – Primat

30,0 Liter – Melchisedech

45,0 Liter – Demi-John

98,5 Liter – Adelaide

Ein Schoppenwein muss 0,25 Liter Wein beinhalten, ausser es ist ein anderes Volumen in der Karte vermerkt. Schoppen ist eine festgelegte Größe, die Masseinheit ohne ausdrücklich abweichende Nennung in der Karte beträgt immer 0,25 Liter.

Weiterhin muss bei Wein in der Karte folgendes vermerkt werden:

  1. Die Weinbezeichnung, also der Name (Kröver Nacktarsch etc.)
  2. Die Herkunft, also die geografische Lage des Anbaugebietes (Frankenwein, Pfalz etc.)
  3. Die erreichte Qualitätsstufe, z. B. Tafelwein
  4. Die Sorte der verwendeten Rebe und/oder auch der Jahrgang kann, muss aber nicht angegeben werden, diese sind keine Pflichtangaben
  5. Die Mengenangabe und der dazugehörige Preis dagegen sind wieder im Lastenheft

Auch möglich sind die „Maßangaben“: Tasse, Kännchen, Glas. Nach Möglichkeit sollte aber auch hier die Inhaltsgrösse der jeweiligen Ausschankgefässe vermerkt werden.

Bei Speisen kann der Gast davon ausgehen, dass die Preise sich immer auf die komplette Portion mit dem in der Karte genannten Umfang beziehen. Hier liegt es im Ermessen des Gastwirtes, wie gross (oder klein) die Portionen sind. Ausnahmen hierbei sind Lebensmittel, die nach Gewicht verkauft werden. Z. B. Steaks (200, 250, 300 g usw.) und Fische, deren Gewicht ja stark schwankt und von der Größe und teilweise auch der Saison abhängig ist. Um hier korrekt abrechnen zu können, ist es statthaft, nach Gewicht bzw. Volumen abzurechnen. In der Karte muss dann z. B. „Karpfen, blau, je 100 Gramm, € 2,00“ stehen. Sollten, z. B. bei einem Rindersteak, die Beilagen extra aufgeführt sein und wurden diese auch mit einem Preis versehen, dann kosten diese Aufpreis.

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