Pflichtangaben Inhaltsmengen und Speiseumfang
Die Inhaltsmengen für Gläser oder Flaschenausschank sind in Deutschland streng geregelt.
Die gängigsten hierbei sind:
0,20 Liter – Piccolo oder auch Viertel-Flasche
0,25 Liter – Schoppenflasche, findet meist bei Wein Verwendung
0,375 Liter – halbe Flasche, kommt bei Weinen wieder in Mode
0,50 Liter – Halbliterflasche
0,70 Liter – Normalflasche, meist für Schnäpse verwendet
0,75 Liter – auch Normalflasche, verdrängt immer mehr die alt 0,7-Liter-Einheit
1,00 Liter – Literflasche, meist für alkoholfreie Getränke in Pfandflaschen
1,50 Liter – Magnumflasche, ab dieser Größe überwiegend für Edelerzeugnisse
2,50 Liter – Marie-Jeanne
3,00 Liter – Jeroboam (oder auch Doppelmagnum)
4,50 Liter – Rheoboam
5,00 Liter – Jeroboam
6,00 Liter – Methusalem, Imperial
9,00 Liter – Salamanazar
12.0 Liter – Balthazar
15,0 Liter – Nebukadnezar
18,0 Liter – Melchior, Goliath
20,0 Liter – Salomon
24,25 Liter – Souverain
27,0 Liter – Primat
30,0 Liter – Melchisedech
45,0 Liter – Demi-John
98,5 Liter – Adelaide
Ein Schoppenwein muss 0,25 Liter Wein beinhalten, ausser es ist ein anderes Volumen in der Karte vermerkt. Schoppen ist eine festgelegte Größe, die Masseinheit ohne ausdrücklich abweichende Nennung in der Karte beträgt immer 0,25 Liter.
Weiterhin muss bei Wein in der Karte folgendes vermerkt werden:
- Die Weinbezeichnung, also der Name (Kröver Nacktarsch etc.)
- Die Herkunft, also die geografische Lage des Anbaugebietes (Frankenwein, Pfalz etc.)
- Die erreichte Qualitätsstufe, z. B. Tafelwein
- Die Sorte der verwendeten Rebe und/oder auch der Jahrgang kann, muss aber nicht angegeben werden, diese sind keine Pflichtangaben
- Die Mengenangabe und der dazugehörige Preis dagegen sind wieder im Lastenheft
Auch möglich sind die „Maßangaben“: Tasse, Kännchen, Glas. Nach Möglichkeit sollte aber auch hier die Inhaltsgrösse der jeweiligen Ausschankgefässe vermerkt werden.
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