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Es werden Posts vom Juli 21, 2009 angezeigt.

Nennung von Angaben zum Nährwert

Nennung von Angaben zum Nährwert Wirbt ein Gastwirt in der Karte mit Angaben zum Nährwert, also mit diätischen Produkten, dann hat der Gast auf Verlangen das Recht, die Nährwerttabelle einzusehen. Das kann beim Ausschank von z. B. Säften mit Kalorienreduzierung aus größeren Gebinden (1-Liter-Flaschen) schwierig werden. Einfacher wird es dann, wenn kleinere Gebinde zum Verkauf kommen, die dem Gast auf den Tisch gestellt werden. So wird auch eventuellen Missverständnissen vorgebeugt. Noch schwieriger ist es bei der Berechnung zu Lebensmitteln. Hier ist der Grad der Schwierigkeit ungleich höher, wahrscheinlich werden Sie sich mit groben Schätzungen zufrieden geben müssen – und dies dem Gastwirt auch so abnehmen müssen.