Aufreißer in dieser Woche: "Deutscher Austauschschüler in den USA erschossen!" Denkt man erst einmal "Oh Gott, der arme Junge, typisch schießwütiger Ami!". Und dann kommen nach und nach die Einzelheiten ans Tageslicht. Übrig bleibt ein schießwütiger Ami, der sein Eigentum auf amerikanische Art gegen einen deutschen Austauschschüler mit Migrationshintergrund und diebischen Absichten verteidigt hat. So die leichte und offensichtliche Version. In dem Bundesstaat, in dem dieser Vorfall passiert ist, besteht das Recht, erst zu schießen und dann zu fragen. Über den Sinn - und im Zweifel auch eher geringen Erfolg einer Wahrheitsfindung unter Mithilfe durch den Delinquenten - kann gestritten werden. So ein Schuss endet gerne mal final. Und Tote nuscheln nicht nur, sie schweigen in der Regel auch für immer. Ein schöner Grund neben dem Grundrecht auf unversehrtem Leben, warum in Deutschland nicht wie wild umsich geschossen werden darf. Ein kleiner Waffenschein ist möglic...
Silbern gelöffelt - Leben, Essen, Trinken