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Es werden Posts vom Juli 28, 2009 angezeigt.

Mineralwasserverordnung

Mineralwasserverordnung Prinzipiell greift bei Wasser die Trinkwasserverordnung, diese gilt für Quellwasser und alle für den Trinkbedarf gedachten Wässer. Mineralwasser darf nur in Originalgebinden (also in der Flasche!) an den Kunden abgegeben werden. Als Originalgebinde ist damit nicht ein Glas zu verstehen, welches den Aufdruck des Mineralwasserherstellers trägt, macht ja auch keinen Sinn. Damit ist vielmehr gemeint, dass Mineralwasser in der Flasche zum Kunden gebracht wird, in der es vom Hersteller abgefüllt und an den Gastrobetrieb geliefert wird. Im Glas an den Tisch gebrachte „Mineralwässer“ sind somit nicht zulässig. Auch sollten Sie als Gast darauf achten, dass die Flasche am Tisch erst geöffnet wird. So stellen Sie sicher, dass Sie auch wirklich das Wasser erhalten, welches Sie bestellt haben. Das Gesetz besagt dazu im Wortlaut: „ Die zur Abfüllung von natürlichem Mineralwasser verwendeten Fertigpackungen müssen mit einem Verschluss versehen sein, der geeignet ist, Verf