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Mineralwasserverordnung

Mineralwasserverordnung

Prinzipiell greift bei Wasser die Trinkwasserverordnung, diese gilt für Quellwasser und alle für den Trinkbedarf gedachten Wässer. Mineralwasser darf nur in Originalgebinden (also in der Flasche!) an den Kunden abgegeben werden. Als Originalgebinde ist damit nicht ein Glas zu verstehen, welches den Aufdruck des Mineralwasserherstellers trägt, macht ja auch keinen Sinn. Damit ist vielmehr gemeint, dass Mineralwasser in der Flasche zum Kunden gebracht wird, in der es vom Hersteller abgefüllt und an den Gastrobetrieb geliefert wird. Im Glas an den Tisch gebrachte „Mineralwässer“ sind somit nicht zulässig. Auch sollten Sie als Gast darauf achten, dass die Flasche am Tisch erst geöffnet wird. So stellen Sie sicher, dass Sie auch wirklich das Wasser erhalten, welches Sie bestellt haben. Das Gesetz besagt dazu im Wortlaut: „ Die zur Abfüllung von natürlichem Mineralwasser verwendeten Fertigpackungen müssen mit einem Verschluss versehen sein, der geeignet ist, Verfälschungen oder Verunreinigungen zu vermeiden.“ Klartext: es soll mit dieser Maßnahme unmöglich gemacht werden, ein teures Nobelwasser zu berechnen aber nur ein Wasser aus dem Discount zu liefern.

Im Glas an den Tisch gebrachtes Wasser ist nur in der Tafelwasser-Version zulässig. Sollten Sie Ihr Mineralwasser im Glas an den Tisch gebracht bekommen, weisen Sie das Servicepersonal darauf hin, dass Sie nur den Preis für Tafelwasser zahlen werden. Oder fragen Sie gleich bei der Bestellung nach, ob das Wasser im Glas oder in der Flasche kommt. So können Sie von vornherein Missverständnisse ausschließen.

Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/min_tafelwv/gesamt.pdf

Teilweise haben die Gemeinden bzw. zuständigen Aufsichtsbehörden auch eigene, weitergehende Bestimmungen. Erkundigen Sie sich bei Unsicherheit bei Ihrer zuständigen Stelle, gelegentlich helfen auch die Wasserwerke weiter.

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