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Es werden Posts vom Juli 18, 2009 angezeigt.

Pflichtangaben Speisenzusatzstoffe

Pflichtangaben Speisenzusatzstoffe Genauer eigentlich Lebensmittelzusatzstoffe genannt. Dieses sind Stoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um die Haltbarkeit zu verlängern, den Geschmack hervorzuheben oder einfach, um das Aussehen der fertigen Speisen zu verschönern. Nicht nur professionelle Lebensmittelfotografen „pimpen“ das Aussehen, auch im Alltag wird Einiges dafür getan, auch das Auge mitessen zu lassen. Die zugelassenen Zusatzstoffe sind aber eng begrenzt. Zugelassen für den Gebrauch in und an Essbarem ist nur, was in der Verordnung erfasst ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Alles, was nicht erwähnt ist, auch nicht verarbeitet werden darf. Aber, nicht alle Zusatzstoffe sind auch für alle Lebensmittel zugelassen. Geregelt, und gegebenenfalls auch mengenmässig beschränkt, wird dies in der ZusatzstoffZulassungsVerordnung. Den genauen Verordnungstext gibt es hier: ( http://www.gesetze-im-internet.de/zzulv_1998/index.html ). Wo keine genauen Mengen angegeben werden, wird