Unfälle passieren. Dafür gibt es Versicherungen und diese regulieren die entstandenen Schäden. Ist auch nicht weiter tragisch, solange keine Lebewesen dabei zu Schaden bekommen. Als ehemaliger Besitzer eines doch recht umfangreichen Firmenfuhrparkes (und davor als Verwalter selbigens) ist man einiges an Leid gewohnt. Dummheit, Witterung - so viele Faktoren spielen da mit hinein. Wenn aber innerhalb von vier Wochen sechs Fahrzeuge (unverschuldet) in Unfälle verstrickt sind, dann geht das nicht nur auf die Nerven, auch die Versicherung schaut dann genauer hin. Ist auch gut so, denn den Betrug müsen wir alle bezahlen.
In der Regel haben wir das immer so organisiert, dass wie nie auf ein Leihauto zurückgreifen mussten. Gründe dafür gibt es mehrere, unter anderem auch, dass man die Summe für den nicht genutzten Leihwagen anteilig bekommt, ein vorheriger Preisvergleich nicht nötig ist und auch kein Verwaltungsaufwand entsteht.
In diesen Tagen taucht dann ein Bekannter auf, der eigentlich nur mit Problemen erscheint. Und meist dann, wenn das Kind nicht nur im Brunnen liegt, sondern oftmals sogar wiederbelebt werden müsste. In diesem Fall geht es um einen Vorgang von vor vier Jahren, welcher nun ab September vor Gericht verhandelt wird. Manchmal staune ich einfach, wie sehr so etwas verdrängt wird, obwohl die Zeit drängt und mit einem Schreiben die Sache aufzuklären wäre. Prokrastination ist da wohl ein gutes Wort dafür.
Jedensfalls häre ich heute zum ersten Mal von diesem "Fall" und bekomme eine Sicht auf die Dinge genannt. Kurz: Unfall, Leihwagen, dieser wurde aber privat und nicht über die Vermittlung der Versicherung angemietet. Das Auto hätte die Frau nicht fahren dürfen, sie hatte von dem Nochehemann dazu keine Erlaubnis, da dieser im Krankenhaus lag und mit schön das Bewusstsein dämpfenden Mitteln behandelt wurde. Der Leihwagen wurde auch ohne Absprache angemietet. Für die Mietzeit hat die Versicherung einen Mietwert von ca. 577 Euro ermittelt. Von der entstandenen Rechnung wurden kulanterweise 800 Euro pauschal übernommen. Was in etwa dem Gegenwert des zwar vollkaskoversticherten aber doch recht alten Fahrzeug entsprach. Lustigerweise lautet die Rechnung aber nicht nur über die bereits ausgeglichene Summe, nein, ganze und enthemmte 2.200 Euro stehen da in etwa darauf. Zur Erinnerung: das beschädigte Fahrzeug hatte nur noch einen Restwert von ca. 800 Euro. Also gerade einmal 30 % von der Leihfahrzeugsumme....
Klar, die Versicherung stellt sich dabei auf die Hinterbeine, begründet dies mit dem gesunden Menschenverstand, der den Normaldenker von so einem Vertrag abhalten würde. Etwas verklausuliert steht in der Anklageschrift, dass das Gericht ein wenig am Verstand zweifelt. War ganz interessant, sowas zu lesen.
Wie auch immer: demnächst ist der mehrjährige Schriftwechsel wohl dem Gericht zu dumm. Es kommt zum Termin, keine der Parteien hat auch nur noch eine Ahnung, was da ablief. Mir bringt es wenigstens ein klein wenig Abwechslung. Hab ich schon gesagt, dass ich Paragraphen im Moment mehr mag als die meisten Frauen? Klingt komisch, ist aber so ;-)
Etwas länger als der Streitfall oben ist es her, dass ich meinen ersten Walkman bekommen habe. 1983 war das, von Siemens. Das Ding wurde nur zu Hause benutzt, nicht zuletzt, weil es einen Verschleiß an Batterien hatte, der schier unglaublich war. Gestern ging der dann in die Entsorgung, da hat sich nichts mehr geregt. Und Kassetten habe ich auch keine mehr gefunden. Einer der ersten Tonträger war damals dieser hier:
Ein Traum, wenn da mal wieder der Einsatz eines Bleistiftes nötig war. Und der Qualität war das auch weniger zuträgtlich. Und da jammern die Kids heute, wenn das Liedchen erst in MP3 konvertriert werden muss. Weicheier....
In der Regel haben wir das immer so organisiert, dass wie nie auf ein Leihauto zurückgreifen mussten. Gründe dafür gibt es mehrere, unter anderem auch, dass man die Summe für den nicht genutzten Leihwagen anteilig bekommt, ein vorheriger Preisvergleich nicht nötig ist und auch kein Verwaltungsaufwand entsteht.
In diesen Tagen taucht dann ein Bekannter auf, der eigentlich nur mit Problemen erscheint. Und meist dann, wenn das Kind nicht nur im Brunnen liegt, sondern oftmals sogar wiederbelebt werden müsste. In diesem Fall geht es um einen Vorgang von vor vier Jahren, welcher nun ab September vor Gericht verhandelt wird. Manchmal staune ich einfach, wie sehr so etwas verdrängt wird, obwohl die Zeit drängt und mit einem Schreiben die Sache aufzuklären wäre. Prokrastination ist da wohl ein gutes Wort dafür.
Jedensfalls häre ich heute zum ersten Mal von diesem "Fall" und bekomme eine Sicht auf die Dinge genannt. Kurz: Unfall, Leihwagen, dieser wurde aber privat und nicht über die Vermittlung der Versicherung angemietet. Das Auto hätte die Frau nicht fahren dürfen, sie hatte von dem Nochehemann dazu keine Erlaubnis, da dieser im Krankenhaus lag und mit schön das Bewusstsein dämpfenden Mitteln behandelt wurde. Der Leihwagen wurde auch ohne Absprache angemietet. Für die Mietzeit hat die Versicherung einen Mietwert von ca. 577 Euro ermittelt. Von der entstandenen Rechnung wurden kulanterweise 800 Euro pauschal übernommen. Was in etwa dem Gegenwert des zwar vollkaskoversticherten aber doch recht alten Fahrzeug entsprach. Lustigerweise lautet die Rechnung aber nicht nur über die bereits ausgeglichene Summe, nein, ganze und enthemmte 2.200 Euro stehen da in etwa darauf. Zur Erinnerung: das beschädigte Fahrzeug hatte nur noch einen Restwert von ca. 800 Euro. Also gerade einmal 30 % von der Leihfahrzeugsumme....
Klar, die Versicherung stellt sich dabei auf die Hinterbeine, begründet dies mit dem gesunden Menschenverstand, der den Normaldenker von so einem Vertrag abhalten würde. Etwas verklausuliert steht in der Anklageschrift, dass das Gericht ein wenig am Verstand zweifelt. War ganz interessant, sowas zu lesen.
Wie auch immer: demnächst ist der mehrjährige Schriftwechsel wohl dem Gericht zu dumm. Es kommt zum Termin, keine der Parteien hat auch nur noch eine Ahnung, was da ablief. Mir bringt es wenigstens ein klein wenig Abwechslung. Hab ich schon gesagt, dass ich Paragraphen im Moment mehr mag als die meisten Frauen? Klingt komisch, ist aber so ;-)
Etwas länger als der Streitfall oben ist es her, dass ich meinen ersten Walkman bekommen habe. 1983 war das, von Siemens. Das Ding wurde nur zu Hause benutzt, nicht zuletzt, weil es einen Verschleiß an Batterien hatte, der schier unglaublich war. Gestern ging der dann in die Entsorgung, da hat sich nichts mehr geregt. Und Kassetten habe ich auch keine mehr gefunden. Einer der ersten Tonträger war damals dieser hier:
Ein Traum, wenn da mal wieder der Einsatz eines Bleistiftes nötig war. Und der Qualität war das auch weniger zuträgtlich. Und da jammern die Kids heute, wenn das Liedchen erst in MP3 konvertriert werden muss. Weicheier....
War das nicht immer so,das bei einem Totalschaden ein Anspruch auf 2 Wochen Mietwagen besteht.In dieser Zeit ist es zuzumuten einen Ersatz zu beschaffenDieser muss dann eine Nummer kleiner sein dann wird er voll bezahlt.Hatt eigentlich nix mit dem eigentlichen Schaden zu tun.Dieser wird über den Zeitwert des Wagens abgerechnet wenn die Reperatur teuerer ist.
AntwortenLöschenAuto kaputt war Klasse 2. Auto Ersatz war Klasse 5, wurde aber kulanterweise unter 3 abgerechnet. Das war ein popeliger Punto Diesel(!). Mit den zwei Wochen liegst Du schon richtig. Dumm nur, dass das Auto zudem noch über die Zeit hinaus geliehen wurde. Scheinbar auch, ohne eine Verlängerung zu beantragen. Da sind noch weit mehr Faktoren dabei, die meine Nackenhaare aufstellen und mich mich fragen lassen, warum mancher Mensch sich multipilzieren darf. Und zahlen soll jemand dafür, der scheinbar recht unschuldig an der ganzen Sache ist. Na, schauen wir mal.
LöschenMit Bach im Walkman wäre mein Leben bestimmt vernünftig verlaufen :)
AntwortenLöschenZu dem Schadensfall kann ich nix sagen, weil ich von der Materie keine Ahnung habe, aber zu der Überschrift möchte ich zu Protokoll geben, dass meine persönliche Erfahrung doch eher dahingehend ist, dass Dummheit belohnt wird. Bin darüber aber nicht sooo unglücklich ;)
Liebe Grüße !!!
Ob das nur am Bach liegt? Den Beweis musst Du erst noch antreten, denn nach der Auffassung meiner Familie bin ich ja auch irgendwie am Leben gescheitert. Dummheit wird n.m.A. nicht belohnt, eher die Dreistigkeit. Ich könnte da aus der jüngsten Erfahrung wieder zig kleine Blogbeiträge machen, aber das ist Familieninterna. Und dann frage ich mich manchmal wirklich, warum ich mich bewusst aus dem Genverteilungspool genommen habe, während die Amöben um mich herum sich fleißig teilen.
LöschenGruß
Holger
Hach, welch schöne Erinnerung.
AntwortenLöschen86, ein roter Sony-Walkman. Aufgeschraubt, die Batteriekontakte rausgeführt, und mit den guten olivgrünen BW-Riesenbatterien und einer Rolle Panzerband manövertauglich gemacht. Das Ding hat den Krieg gewonnen ;-)
Meiner war anthrazitgrau und hat stolz ein weißes "Siemens" auf der Klappe getragen. Und eine Bassverstärkungstaste. Und popelige IN-Ears gab es da auch nicht - man hat damals gezeigt, was man hat. Und im Winter waren die Ohren warm ;-)
LöschenSag mal, Dein Walkman hat aber dann auch in der "Kilo-Klasse" gekämpft, oder? Und war rot damals noch eine offizielle Tarnfarbe? War ja weder beim Bund noch beim Ersatz. Hat mich zwar einen Ordner Schreibkram gekostet, war es aber wert. Von wegen, die kriegen jeden.... ;-)
Dafür hatte ich einen Kumpel, der zu dieser Zeit Küchenbulle mit eigenem Schlüssel zum Lager hatte. Fage nicht.... War eine leckere Zeit, wenn man wusste, wo das gute Zeug liegt ;-) Nur seine Epacks waren leicht abschreckend.
[klugscheißermodus]Also im Vollkaskofall, hat man sowieso keinen Anspruch auf nen Mietwagen, wenn ist es das im Haftpflichtfall. Da bekommt man dann einen Wagen eine Klasse unter der eigenen Fahrzeugklasse, egal wie als die eigene Mühle ist und das auch nur für die Dauer der Reparatur bzw solange man braucht bis man einen gleichwertigen Erzatz fürs eigene Fahrzeug bekommen hat, wenn es ein Totalschaden ist. Aber auch die Dauer hierfür ist irgendwie gedeckelt.
AntwortenLöschenNatürlich kann sien, dass dein Bekannter so eine MObilitätsgarantie abgeschlossen hat und somit auch im Kaskofall Anspruch auf ein Mietdingens hat, aber dass die Versicherung gegen fehlenden Menschenverstand wehrt ist nur gut und richtig.[/klugscheißermodus]
Was hast du nun in diesem Fall zu tun?
Walk Man: Ich hatte nie einen. Meine Eltern meinten ich bräuchte sowas nicht. Noch heute bin ich mit ihnen dafür sauer, weil ich ganz anderen Sch... bekommen habe und zwar meist Zeug dass ich weder brauchen konnte noch wollte...
Egal.
Trotzdem erinnere ich mich noch an den schwarzen Sony meiner Freundin. Damals ein High End-Gerät, aber die hatte auch immer von allem das Beste;-)
Wir hörten darauf aber kein Bach, sondern eher so 80er Zeug;-)
Na, die zahlende Versicherung war ja eben die gegnerische, weil der Unfall zu 100 % von dieser reguliert werden musste. Und da ist somit eine maximal 14tägige Beschaffungsfrist mir includiert, was für den Ersatz eines neuen/gebrauchten Wagens mehr als ausreichend sein sollte. Wenn ich aber leicht bescheuert bin und sogar diese Frist überziehe, dem Verleih scheinbar nicht Bescheid sage, eine Klasse ÜBER meinem Fahrzeug miete (eigentlich sogar drei!), keinen Vergleich durchführe und mich dann wundere, warum sich die Versicherung quer stellt - dann zweifeln die in meinen Augen zurecht an dem Verstand. Zumal auf die Kosten drei Mal höher waren als ortsüblich.
AntwortenLöschenStrittig ist nicht der Anspruch ansich, nur die überhöhten Kosten und eben die überschrittene Frist der Maximalmietdauer.
Was ich damit zu tun habe? Licht in die Angelegenheit bringen. Weil: der Rechtsanwalt scheinbar kein Mandat zur Vertretung meines Bekannten bekommen hat, dieses einfach übernommen hat, weil die Unfallbeteiligte mit dessen Auto unterwegs war, aber in Scheidung von ihm gelebt hat. Ich unterstelle einfach mal, dass der Anwalt von seiner Mandantin einen finanziellen Schaden abwenden und auf meinen Bekannten abwälzen will. Muss ich mal gucken. Zudem lag der Bekannte in dieser Zeit im Krankenhaus, die Nochfrau hatte keine Erlaubnis, das Auto zu nutzen. Und auch keine Befugnis, in seinem Namen anzumieten. Zumal dieser zu dieser Zeit nachweislich unter starken Schmerzmittelgaben (bewustseinstrübend) im KH gelegen hat. Erschleichung der Unterschrift? Wie ist der Vertag gestaltet etc - da soll ich mal drüber schauen, weil mir schon alleine von der Erzählung des Ablaufes einige Dinge aufgefallen sind, die zumindest anfechtbar sind. Na, wird sich zeigen. :-)
Walkman- war schon toll. Dafür hatte ich aber keinerlei andere Technik jemals von meinen Eltern bekommen. Da war ich schon überrascht. Und Bach war nur eine der Kassetten, keine Angst ;-)