Nicht Clownfleisch, das würde komisch schmecken. Nein, Sie haben schon richtig gelesen: Klonfleisch. Also Fleisch von Tieren, die auf irgendeine Art genetisch vervielfältigt oder verändert wurden.
Eigentlich wollte die EU uns davor schützen und hat ein Verbot der Verwertung von Fleisch von Klontieren erlassen. Aber, wie das im Leben so ist, der findige Produzent sucht und findet eine Lücke, um sein Produkt doch noch an den Kunden, also auf Ihren Teller, zu bekommen. Und zwar über die natürliche Reproduktion.
Im Klartext heißt das: der Produzent baut sich aus dem Genregal ein weibliches und ein männliches Tier. Vorzugsweise sehr gesund mit extremen Fleischanlagen. Diese Tiere dürfen Sie nicht essen. Wäre auch zu teuer. Aber, und hier kommt die Lücke, die Nachkommen sind ja wieder auf dem "konventionellen" Weg hergestellt (gezeugt möchte ich vermeiden). Diese gehen dann den Weg alles Essbaren - sie landen bei dem Metzger Ihres Vertrauens. Oder im Supermarkt.
Vordergründig will die EU ein neues Gesetz erlassen, welches auch die Verwertung von Nachkommen der Klontiere und der Produkte derer (Milch, Wolle etc.) komplett verbietet.
Es sei denn, die Zulassung wird durch den Beleg der Unschädlichkeit nachgewiesen.
Die EU möchte gerne auch den ethischen Aspekt mit aufgenommen haben, die Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner meint dagegen, dass sich so schon eine Gesetzeslücke schließt.
Heruntergespielt von der EU wird der Bürger besänftigt mit der Aussage, dass in den nächsten zwei bis drei Jahren der Verkauf von Klonfleisch nicht möglich ist, da dieses bisher nur in den USA genehmigt wurde und auch umgesetzt wird. Und bisher habe auch kein US-Konzern den Antrag gestellt, das Fleisch oder andere Erzeugnisse in der EU zu verkaufen.
Wie immer ist die Politik bzw. die EU hier etwas kurzsichtig, denn, niemand kann garantieren, dass nicht morgen schon der erste Antrag aus den USA in der EU eintrudelt. Und nach bisheriger Gesetzeslage wäre zumindest der Verkauf von Erzeugnissen aus der Nachkommenschaft möglich.
Die geringste Forderung sollte jedoch die eindeutige Kennzeichnung deises Fleisches sein, auch, wenn dieses nur in geringen Mengen verarbeitet wird. Am Ende wäre es wohl wieder so, dass ein gewisser Anteil dieses Produktes an der Gesamtmenge kennzeichnungsfrei wäre und dem Einsatz von Klonfleisch Tür und Tor geöffnet wird. Ob da mal nicht wieder ein Problem verschlafen wird...?
Eigentlich wollte die EU uns davor schützen und hat ein Verbot der Verwertung von Fleisch von Klontieren erlassen. Aber, wie das im Leben so ist, der findige Produzent sucht und findet eine Lücke, um sein Produkt doch noch an den Kunden, also auf Ihren Teller, zu bekommen. Und zwar über die natürliche Reproduktion.
Im Klartext heißt das: der Produzent baut sich aus dem Genregal ein weibliches und ein männliches Tier. Vorzugsweise sehr gesund mit extremen Fleischanlagen. Diese Tiere dürfen Sie nicht essen. Wäre auch zu teuer. Aber, und hier kommt die Lücke, die Nachkommen sind ja wieder auf dem "konventionellen" Weg hergestellt (gezeugt möchte ich vermeiden). Diese gehen dann den Weg alles Essbaren - sie landen bei dem Metzger Ihres Vertrauens. Oder im Supermarkt.
Vordergründig will die EU ein neues Gesetz erlassen, welches auch die Verwertung von Nachkommen der Klontiere und der Produkte derer (Milch, Wolle etc.) komplett verbietet.
Es sei denn, die Zulassung wird durch den Beleg der Unschädlichkeit nachgewiesen.
Die EU möchte gerne auch den ethischen Aspekt mit aufgenommen haben, die Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner meint dagegen, dass sich so schon eine Gesetzeslücke schließt.
Heruntergespielt von der EU wird der Bürger besänftigt mit der Aussage, dass in den nächsten zwei bis drei Jahren der Verkauf von Klonfleisch nicht möglich ist, da dieses bisher nur in den USA genehmigt wurde und auch umgesetzt wird. Und bisher habe auch kein US-Konzern den Antrag gestellt, das Fleisch oder andere Erzeugnisse in der EU zu verkaufen.
Wie immer ist die Politik bzw. die EU hier etwas kurzsichtig, denn, niemand kann garantieren, dass nicht morgen schon der erste Antrag aus den USA in der EU eintrudelt. Und nach bisheriger Gesetzeslage wäre zumindest der Verkauf von Erzeugnissen aus der Nachkommenschaft möglich.
Die geringste Forderung sollte jedoch die eindeutige Kennzeichnung deises Fleisches sein, auch, wenn dieses nur in geringen Mengen verarbeitet wird. Am Ende wäre es wohl wieder so, dass ein gewisser Anteil dieses Produktes an der Gesamtmenge kennzeichnungsfrei wäre und dem Einsatz von Klonfleisch Tür und Tor geöffnet wird. Ob da mal nicht wieder ein Problem verschlafen wird...?
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