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Die Gastronomie und die Servicepreise

Die Krise (ist sie denn wirklich eine?) scheint sich auch in der Gastronomie stärker bemerkbar zu machen. Die Preise erreichen neue Tiefstwerte, Schnitzel mit Kartoffelsalat und Salatbeilage sind teils schon für knapp um die drei Euro zu bekommen. Auch Irrsinnsangebot wie folgendes: "Essen Sie ein -täglich wechselndes- Gericht für € 5,90, inklusive eines Kaffees und freiem Essen für Ihre Kinder".

Ruinös und auch betriebswirtschaftlich absoluter Unfug. Nicht nur, dass der Wirt damit kein Geld verdient, auch für das Personal bzw. dessen ordentliche Entlohnung ist kein Spielraum mehr übrig. Und da fängt die Spirale an zu greifen. Schlecht ausgebildetes Personal - dafür im Moment aber bezahlbar - betreut die Kunden nicht optimal, bietet wohl eher weniger Zusatzangebote an, so fehlt dem Gastronomen wieder etwas an Umsatz. Weniger Umsatz, also muss am Personal nochmals gespart werden, was das Niveau wieder senken wird. Und dann ist die Qualität der Lebensmittel auch irgendwann an der Reihe. Spätestens dann ist der Kunde bedient und sucht sich wohl ein neues Lokal.

Wie überall ist es in der Gastronomie so, dass nur ein zufriedenes Personal auch optimal motiviert ist. Warum soll ich mich anstrengen, wenn ich nicht am Umsatz beteiligt bin oder sogar das Trinkgeld abgeben muss? Eine Lösung ist da ein Festlohn, der aber auch nicht zu knapp sein sollte. Das gibt dem Gastwirt Planungssicherheit, das Personal hat ein festes, und wahrscheinlich auch höheres, Grundeinkommen. Vielleicht schneidet sich der Gastronom aber auch mit dieser Lösung in das eigene Fleisch. Warum soll ich mich denn mehr anstrengen, wenn ich sowieso eine hohe Grundentlohnung bekomme und vom -eventuell üppigen- Trinkgeld für den besseren Service nichts sehe.

Natürlich muss jeder Gastronom vor Ort entscheiden, was das Beste ist. Und auch einen Konsens aus den Anliegen der Küche, des Services und der Chefetage bilden.

Ich bin aber immer und seit Jahren der Meinung, dass ein gut entlohntes Personal und mit dem Vertrauen des Gastwirtes ausgestattet, besser und zuverlässiger für die Gastronomie arbeitet. Scheinbar ist es aber auch nicht so einfach, das Trinkgeld einfach vom Gastwirt einstreichen zu lassen:
§ 107 Abs. 3 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 7. Juli 2005 zum Trinkgeld: „Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.“

Auf www.restaurant-kritik-de gibt es dazu auch diverse Diskussionsforen:
http://www.restaurant-kritik.de/gastroforum/showthread.php?t=1142
http://www.restaurant-kritik.de/gastroforum/showthread.php?t=1152

Leben und leben lassen....

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