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Spezi ist Spezi ist Colamischgetränk

Spezi ist Spezi ist Colamischgetränk

Spezi ist Spezi ist Colamischgetränk? Sagt das der Gastwirt? Und er hat Spezi auf der Karte stehen, schänkt aber ein Produkt aus, auf dem NICHT „Spezi“ steht? Dann haben Sie ein Problem und der Gastwirt ein noch viel Gewichtigeres.

Auch wenn Spezi heute ein „Gattungsbegriff“ wie z. B. Tempo oder Nivea ist – Spezi ist Spezi und eben nicht ein Colamischgetränk. Oder sie bestellen einen Jägermeister und bekommen einen Billiganbieter, der Ihnen vielleicht sogar gleich gut schmeckt. Rein rechtlich handelt es sich um Warenunterschiebung. Dies bedeutet, dass der Gastwirt – wenn er denn schon Markennamen nennt – diese Marke auch dem Gast an den Tisch bringen muss. Hier greift der §1 des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Dies ist nicht böswillig, sondern besagt im Wortlaut: „Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.“ Und Achtung Gastronomen: Haftbar ist immer der Chef. Die Schuld kann NICHT auf die Angestellte oder deren Unkenntnis oder auf ein versehentliches Verhalten abgewälzt werden.

Aber auch diese Warenunterschiebung ist dreistufig.

1. Die erkennbare Warenunterschiebung. Hier hat der Gastwirt, um bei unserem Beispiel zu bleiben, Spezi in der Karte stehen, bringt aber nicht ein Glas an den Tisch, sondern die Flasche. Der Gast kann also leicht erkennen, dass ihm eine andere Ware untergeschoben werden soll.

2. Die irreführende Warenunterschiebung. Zwar ist das Glas schön sauber an den Tisch gekommen, der Gast kann aber nicht auf Anhieb erkennen, ob es sich um das Original Spezi handelt oder um eine Andere aber qualitativ gleichwertige Sorte. Erst beim Versuch unterscheidet sich das servierte vom eigentlich bestellten Produkt.

3. Die betrügerische Warenunterschiebung. Eigentlich die schlimmste Sorte Unterschiebung, denn hier bekommt der Kunde nicht nur NICHT das, was er sich bestellt hat, der Gastronom bringt auch noch eine mindere Qualität an den Tisch. Und dies mit der Absicht einen höheren Gewinn zu erzielen.

Neben Abmahnungen von darauf spezialisierten Stellen – und dies kann richtig teuer werden – kann auch der Kunde verlangen, das Bestellte zu erhalten. Oder einen Ersatz, sollte dies rechtzeitig entdeckt werden. Abgesehen davon, dass dies für den Gastronomen rechtlich gefährlich ist, kann es auch peinlich werden.

Kommentare

  1. man kanns auch übertreiben, oder?!
    nun denn, wenn man sonst nichts zu meckern hat sucht man sich halt was. ist der böse Gastwirt denn schon verklagt?

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  2. So, wieder was gelernt. Da bin ich auch die nächste Diskussion schon gespannt ..... hehehe

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  3. Hallo Kay, das ist ein loser Ratgeber, da kommen noch mehr Dinge aus dem Alltag zwischen Gast und Gastwirt bzw. Kunde und Verkäufer.

    Spezi ist ein geschützter Markenname und hier als Beispiel genannt. Und wenn in der Speisekarte z. B. Garnelen genannt werden und dann Presseiweiß, sprich Surimi, kommt, dann ist das auch so ein Verstoß.

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  4. Noch ein Nachtrag: Ja, Spezi sorgt mit Nachdruck dafür, dass diese Gastwirte erst kostenfrei darauf hingewiesen werden. Marken wie Adidas etc. setzen ja auch ihre Rechte durch.

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  5. @kay:
    Dem Gast ist es doch häufig egal, solange es schmeckt. Ob Spezi oder das "Cola-Mischgetränk" von ALDI, das übrigens sehr gut schmeckt, mir ist es wurscht. Wenn ich aber Surimi als Garnelen verkauft bekomme, hat das bei mir schon einen kleinen "Ekelfaktor". Und hier gilt: Wehret den Anfängen!"
    Jedem Geschäftsmann, auch dem Wirt, geht es darum mit möglichst geringem Einsatz einen möglichst hohen Gewinn zu machen. Wenn dies auf Kosten der Kunden/Gäste passiert, dann ist das nicht in Ordnung! Da, wo Spezi drauf steht, muss auch Spezi drin sein. Wenn Du anstatt gewünschter Rinderlende das Schwanzstück verkauft bekommst, dann freut Dich das auch nicht, oder? Und es ist ja nicht so, dass die Wirte das nicht wissen! Gehört zum Basiswissen! Korrektur: Sollte zum Basiswissen gehören!

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