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Reservierungen in der Gastronomie

Grauzone oder klar geregelte Vorgaben?

Wie fast immer, wenn in Deutschland zwei Parteien aufeinander treffen, so ist auch das Verhältnis zwischen Gastronom und Gastrobesucher genau geregelt. In der Regel sollten Differenzen am Tisch zu klären sein, mit ein wenig Menschenverstand lässt sich so manches Missverständnis aufklären. Ist aber einmal kein Konsens zu finden, so gibt es gerade in der Gastronomie viele Verordnungen und Gesetze, die die Rechte und Pflichten klären. Vom Gastronomen aber auch vom Gast. Was viele Gastrobesucher nicht wissen – aus einem Essen kann auch sehr schnell eine reale Körperverletzung werden, der Grat dorthin ist schmal und braucht noch nicht einmal den körperlichen Kontakt. Dazu aber später mehr.

In Zeiten immer öfter auftretender Allergien und Unverträglichkeiten ist ein wichtiges Thema die ordentliche Führung einer Karte. Hier kann sich der Allergiker im voraus informieren, welche Speisen überhaupt für ihn in Frage kommen. Schludert der Gastwirt, sieht es schon düster aus. Und ob das Servicepersonal immer weiss, welche Zutaten und Zusätze verarbeitet werden? Auch hierfür gibt es klare Richtlinien. Und wenn Sie das Servicepersonal vor der Bestellung fragen, ob Ihre Laktoseunverträglichkeit hier in den richtigen Händen ist, dann sollte eine klare Aussage kommen. Wenn die Bedienung Ihnen mitteilt, dass hier im Lokal nicht mit so modernem Zeug wie Laktose gekocht wird, ist es wohl an der Zeit, über einen Restaurantwechsel nachzudenken.

Tischreservierungen – Leid und Segen

Sie möchten nicht umsonst zu einem Lokal fahren, reservieren vorher deshalb per Telefon. Der Gastwirt sagt Ihnen zu, einen Tisch freizuhalten. Nun sollten Sie aber auch erscheinen, denn der Wirt muss eventuell andere Gäste wegschicken, die ohne Reservierung gerne Ihren Platz besetzt hätten. Sollten Sie es sich nun anders überlegen und einfach nicht erscheinen, ist der Gastwirt im Prinzip berechtigt, seinen ihm entstandenen Schaden zu fordern. Prinzipiell, denn, sind Sie ihm nicht persönlich bekannt und haben Sie bei der Reservierung weder Adresse noch Telefonnummer angegeben, wird es für ihn schwierig, seine Forderung einzutreiben. Anders sieht es aus, wenn Sie wie vereinbart erscheinen, aber nichts konsumieren. Hier kann der Gastwirt Sie für seinen entgangenen Gewinn haftbar machen. Wie hoch der entstandene Schaden dann wirklich ist, muss oft vom Gericht festgestellt werden, da dieser fiktive Schaden von vielen Faktoren abhängig ist. Bei einem Nobelrestaurant wird dieser wohl ungleich höher ausfallen als bei einem Lokal um die Ecke.

Was aber, wenn Sie kommen, haben sich aber verspätet, ohne dem Gastwirt Bescheid zu geben? Und dieser nun Ihre reservierten Plätze weitergegeben hat? Eine Wartezeit von 15 Minuten ist dem Gastwirt zumutbar, alles, was darüber hinausgeht, ist Ermessenssache. Hat er Ihren Tischen weitergegeben, so stehen Sie ohne da, und das auch ohne Aussicht auf Ersatz. Empfehlenswert ist es jedoch, in jedem Fall kurz Bescheid zu geben, dass kann Ihnen eine böse Überraschung ersparen.

Es kann aber auch passieren, dass Sie den Tisch reserviert haben und der Gastronom schaut Sie beim Eintreten in das Lokal mit großen Augen an. Und das aus dem Grund, weil alle Tische besetzt sind und Sie Ihre Reservierung einfordern möchten. Können Sie diese glaubhaft belegen, hat nun der Gastwirt ein Problem! Er schuldet nun Ihnen etwas. Und zwar die Taxifahrt in ein gleichwertiges Lokal. Sinnvollerweise sollten Sie ihn aber im neuen Lokal einen Tisch reservieren lassen....

Nachdem Sie nun im neuen Lokal einen Platz gefunden haben und auch die Reservierung geklappt hat, lesen Sie als Erstes die Getränkekarte. Im Einzelnen sollte da auch genau erklärt werden, was den Gast – also Sie – da erwartet.

Wie immer ganz klar: Rechtsberatung kann ich nicht geben, dafür sind die vor Ort ansässigen Rechtsanwäte zuständig.

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