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Eine Frikadelle oder ein paar Maultaschen reichen zur Kündigung.

Die Empörung ist groß. Da gibt es eine Kassiererin, die -nicht ganz nachgewiesen- einen Leergutbon über 1,30 € veruntreut haben soll. Ein paar Monate später dann eine langjährig angestellte Sekretärin, die eine Frikadelle und zwei Brötchenhälften vom Buffet stibitzt. Und in den letzten Tagen dann die Küchenangestellte, die ein paar Maultaschen mit nach Hause nimmt.

Das Geschrei ist nun so groß wie die Empörung. Was erlauben sich diese Cheffen? Für Nichtigkeiten werden hier gute Geister entlassen? Und das auch noch vom Richter abgesegnet? Deutschland will auf die Barrikaden.

Hmmmm... Mal nachgedacht... Wird hier nicht von der breiten Allgemeinheit das Stehlen im kleinen Rahmen als unbedenklich erachtet und von Sanktionen freigesprochen? Ob denn auch die selben Menschen, die laut Zeter und Mordio in Richtung der Vorgesetzten rufen, ob diese Menschen es auch gutheißen würden, wenn der Kollege deren eigenes Frühstücksbrot wegisst? Oder sich für ein Getränk 1,30 € einfach aus dem Geldbeutel der Kollegen nimmt? Oder die Packung Maultaschen, für die Kinder daheim als Abendbrot gedacht, aus der Einkaufstasche holt?

Nun sieht die Welt auf einmal schon wieder anders aus. Und trotzdem ist der kleine Diebstahl eher Sport als Vergehen gegen den Besitz der Anderen. So hat sich das in Volkes Schädel festgesetzt. Zumindest bei den beiden Lebensmittelentwendern bin ich mir sicher, dass der Chef nach einer freundlichen Anfrage nichts gegen den Verzehr gehabt hätte. Und falls doch, so wären zumindest die Fronten geklärt.

Kommentare

  1. Respekt, auch mal einen Standpunkt festzuschreiben, der momentan eher unpopulär ist. Auch ich habe das öffentlich Geschrei, die Position für die 'armen' vermeintlich unbedeutenden Diebstähle am Brotgeber bezogen mit großem Befremden verfolgt - und fühlte mich sehr allein damit!

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  2. @kaktusfeige: Die Wahrheit ist nicht immer populär...

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  3. Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.
    Während das 1,30Euro-Urteil in der Bild-Zeitung für Empörung sorgt, entscheiden zeitgleich andere Arbeitsrichter über weitaus schlimmere Tatbestände in Kündigungsschutzprozessen und entscheiden GEGEN die Arbeitgeberseite.
    So werden einige Tatbestände einfach zum Kavaliersdelikt heruntergespielt. Grundsätzlich soll man erst mal abmahnen. Abmahnen? Wofür denn? Muss man denn erst daran erinnern, dass z.B. blau machen nicht in Ordnung ist? Das weiß doch jeder. Dafür brauch ich doch keine Abmahnung als Erinnerungsfunktion. Und dann wird als nächste vom Richter geschaut, ob auch die Interessensabwägung ordentlich durchgeführt wurde. Sollte nicht der Arbeitnehmer vor seiner Tat überlegen, was ihm sein Arbeitsplatz wert ist?
    Für mich ist das eine verkehrte Welt. Die Folge daraus ist doch, dass die Arbeitgeber sehr zurückhaltend geworden sind mit Einstellungen. Da überlegt man doch lieber 2mal bei dem deutschen Kündigungsschutz, ob eine Stelle wirklich besetzt werden soll.
    Wie so oft: einige wenige schwarze Schafe schaden damit der breiten Masse, die sich nichts zu Schulden kommen läßt.
    Ich würde zum Diebstahl gegenüber dem Arbeitgeber sagen: Beiße nie in die Hand, die dich füttert.
    Gruß
    20pfoten

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  4. Hallo Petra,

    war ja auch mal mit Angestellten "belastet". Ich kann Dir Lieder singen davon...

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