Ein Gastbeitrag von Hans aus dem Allgäu: RWE klagt gegen Abschaltung von Biblis RWE hat heute, 01.04.2011, beim zuständigen VGH rechtliche Schritte gegen die Anordnungen der hessischen Aufsichtsbehörde vom 18. März zur einstweiligen Einstellung des Betriebs des Kraftwerks Biblis für die Dauer von drei Monaten eingeleitet. Die Begründung, angeblich seien sie den Aktionären gegenüber verpflichtet und müssten Sorgte dafür tragen, dass die Gewinne nicht ausblieben. Im Angesicht der Katastrophe in Japan ist diese Einstellung in meinen Augen höchst kriminell und mir fehlen dazu die Worte! Diese Manager müssten per Gesetz verpflichtet werden bei „Störfällen“ unmittelbar selbst vor Ort anwesend zu sein, bis die Situation bereinigt ist. Das könnte diese „Leute“ unter Umständen doch mal zum Nachdenken bewegen? Sicherlich, vor Tsunamis und Erdbeben in dieser Größenordnung sind wir nach menschlichem Ermessen gefeit, aber eben nur nach menschlichem Ermessen und was das Wert...