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Rauchen in Bayern

Das ist mal wieder ein heisses Thema. Rauchen in Bayern wird teilweise in der Gastronomie wieder erlaubt. Während die Bayern schneller waren als der Reststaat und "Spice" zum 22.01.2009 verboten haben, rudert die bayerische Staatsregierung in Sachen "strengstes Nichtraucher-Schutzgesetz" gehörig wieder zurück.

Ob nun die Wahlschlappe für die CSU oder die Einsicht, nur halbherzig gehandelt zu haben, die Ursache dafür ist - wir werden es nie erfahren. An den Bürger auf der Straße wurde dabei aber noch weniger gedacht, als an den verunsicherten Gastronomen. "Darf ich, oder darf ich nun nicht...?" Und was ist mit den Raucherclubs? Auch das ist ja nicht zu ende gedacht. Müssen denn die Mitglieder nicht auf einer Versammlung den Tod des Clubs beschließen? Und was ist mit den teils elektronischen Einlasskontrollen? Die Kosten hat nun der Wirt.

Von blindem Aktionismus seitens der Regierung(en) kann man eigentlich nicht sprechen. Zieht sich die Diskussion wie und warum und für wen doch schon seit Jahren hin. Halbherzig wurde also etwas beschlossen, was von vielen Seiten -und Fachleuten- als Kopfgeburt enttarnt wurde. Und in der Praxis neben Verdruss auch für viel Ärger und sicher auch für den einen oder anderen nicht umgesetzten Euro in der Gastrobranche gesorgt hat. Schade, denn hier war die wirkliche Chance, etwas für den Nichtraucher und auch die Angestellten in der Gastronomie zu tun, fahrlässig vergeben worden.

Aktuell sagt der Entwurf, dass künftig nicht mehr alle gastronomischen Betriebe gleich sind und gleich behandelt werden, diese mit bis zu 74,99 m² Gastrofläche dürfen rauchen lassen, wenn keine aufwändigen warmen Speisen zubereitet werden. In Einraum-Gaststätten mit mehr als 75 Quadratmetern soll das Rauchen weiterhin verboten sein, auch wenn dort nur belegte Brote ausgeteilt würden. Ach ja, Wirtschaften unter 75 qm Fläche müssen auch ein Rauchverbot ausweisen, wenn sie aufwändigere kalte oder warme Speisen" servieren.

Ich bin gespannt, wann auch dieses Gesetz entsprechend der jeweiligen Gastronomie ausgelegt wird. Ich bin der Meinung, dass Convenience in der Endfertigung (nur aufwärmen, ist ja auch keine aufwändige Zubereitung) auch für diese kleinen Gastronomien erlaubt sein wird.

Wie auch immer, in Franken gibt es ja den Spruch "wenn ölla, denn ölla!" Was gleichbedeutend ist mit "alle sind gleich". Hoffentlich sind nicht wieder welche gleicher....

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