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Bewertungsportale - Fluch und Segen zugleich

Bewertungsportale gibt es im Internet an jeder Ecke. Allgemeine wie Qype und auch spezielle wie zum Beispiel RK.

Wer auf ein wenig Werbung aus ist und sich nichts zuschulden kommen lässt, der ist in der Regel fein bedient. Die Werbung ist gratis und das Vertrauen der User untereinander ist größer als das in die Werbung, die ja schließlich von dem kommt, der sein Produkt verkaufen möchte.

Aber wie immer im Leben, hat die Medaille zwei Seiten. Die Gute - siehe oben. Die Schlechte: man muss auch immer damit rechnen, dass nicht alle Bewertungen so ausfallen, wie man sie gerne haben möchte. Sprich: der User äußert ungeliebte Kritik. Kritik ist immer subjektiv, niemals objektiv. Der Bewerter legt hier die Sicht dar, die er auf die Vorkommnisse hatte. Und da ist jeder Mensch anders, auch in der Tagesform nie linear.

Jetzt muss man als Bewerteter abwägen: ist die Kritik berechtigt? Wenn ja; dann sollte diese zu Herzen genommen und vielleicht die Gründe dafür beseitigt werden. Wenn aber nein, was dann tun?

Da gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten.

Erstens: den Dialog mit dem Bewerter suchen. Fragen, was denn genau vorgefallen war, dass so ein Eintrag aus Sicht des Bewerters notwendig wurde. Vielleicht kommt ja doch noch ein konstruktives Gespräch dabei heraus. Und sollte es ein Missverständnis gegeben haben, so kann man nun auch dieses beilegen.

Zweitens: der Bewerter ist definitiv über das Ziel hinaus geschossen. Was mache ich nun als Betroffener? Erst einmal tief durchatmen, das Geschriebene sacken lassen. Ein paar Tage, möglicherweise auch nur ein paar Stunden später, sieht es vielleicht schon wieder ganz anders aus. Den Bewerter aber vorschnell zu beschimpfen oder zu verdächtigen, dass bringt nicht wirklich weiter. Schließlich möchte der Bewertete ja eine Korrektur erreichen. Und ein starres Verlangen wird wohl nur Gegendruck und nicht Einsichtigkeit erzeugen. Besser ist es wohl, den Bewerter einzuladen, sich ein zweites Mal eine Meinung zu bilden. Und sich dann anstrengen.

Sollte auch das nicht möglich sein, so hat in der Regel der Bewertete die Möglichkeit, einen Kommentar zu hinterlassen. Hier besteht die Möglichkeit, die Vorwürfe zu richten, vielleicht sogar klarzustellen. Und den schwarzen Peter an den Bewerter weiter zu reichen.

Kommentare

  1. Leider Gottes gibt es dann auch noch 3.:

    Ich schreibe unter einem Pseudonym (beste) Bewertungen zu meinem eigenen Restaurant und gleiche damit die schlechten Bewertungen aus. Außerdem bezichtige ich alle Kritiker meines Restaurants der Lüge, diffamiere ordentlich und halte alle für so blöd, dass sie nicht merken, dass ich mein eigenes Restaurant bewerte.

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  2. Ich war lange bei biertest-online.de tätig, einer Seite wo jeder Erfahrungsberichte zu... BIER schreiben kann, dementsprechend haben uns da Brauereien auch schon mit Anwälten gedroht, wenn Test XYZ nicht entfernt wird und so.
    Mein Senf dazu: Es geht auch beim Tester darum, sinnvoll und sachlich seine Position niederzuschreiben! Beispiel: Wenn ich zu Beckensteiner Pils schreibe,,Schmeckt zum k***", oder beim Gasthaus Meier ,,Das Schnitzel war eklig", dann gehört sowas auch nicht aufs Portal- auch da muss ein Mindestmass an Qualität vorhanden sein!
    Wenn ich aber Schreibe ,,Im Abgang gibts eine streng nachziehende, unangenehme und stumpfe Bittere ohne Ausdruck, die mich auf Hopfenextrakt und Überhopfung schliessen lässt" oder ,,Die Panade des Schnitzel war deutlich überwürtzt, das Fleisch selbst eher sehnig, hart." dann kann da erstmal kein Brauer oder Restaurantbetreiber dieser Welt etwas gegen sagen!
    Denn seine Meinung sachlich und klar öffentlich darzustellen MUSS erlaubt sein!

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  3. @Peter - sowas ist nicht erlaubt, nicht bei RK und sicher auch nicht bei Qype. Außerdem ist das eine Frechheit gegenüber dem Wettbewerb.

    @Elektrolurch: Ich bin ja auch regelmäßig bei RK zum bewerten unterwegs. Da ist es klar, dass Beleidigungen und Unwahrheiten dort nichts zu suchen haben. Und wenn ich eine Anschuldigung nicht belegen kann, dann ist es sowieso zappenduster. Aber, wie Du so treffend schreibst - es kommt immer dearauf an, wie "nett" man verklausuliert ;-) Manchmal ist die Wahrheit zwischen den Zeilen noch viel schlimmer...

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  4. @DSL:
    Ich weiß, dass es nicht erlaubt ist. Wenn man so gewisse Rituale, Schreibgewohnheiten, Rechtschreibfehler und mehr besieht, dann weiß man, dass es Restaurantbesitzer gibt, die mit mehreren Nicknames ihre Bewertungen aufpeppen und von ihren "Kollegen" aufpeppen lassen. Diesen Scharlatanen sollte man das Handwerk legen. So etwas hat mit einer objektiven Bewertung nichts zu tun. Im übrigen können auch schlechte Bewertungen objektiv sein. ;-)
    @Elektrolurch:
    Da hast Du meine vollste Zustimmung. Der Ton macht die Musik. Dazu ist aber auch etwas Niveau und die Fähigkeit zu schreiben notwendig. Die hat eben nicht jeder.
    Und außerdem: Wenn mir das Schnitzel nicht geschmeckt hat, dann hat es mir eben nicht geschmeckt. Wer will das ändern? Da kann der Gastwirt noch so beleidigt sein.

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  5. @Peter: Gerade beim biertestforum hatten wir das Problem mit Testeinträgen die einfach sehr primitiv waren! Glaub ganz so krass ist es bei RK einfach nicht, keiner schreibt,,Das Schnitzel war zum k*** konnte man echt nicht fressen", aber bei BTO gabs viele so Spezis....
    Es geht eben darum auch zu begründen: Warum hat mir das Schnitzel nicht geschmeckt? Wenn ich schreibe, dass es trocken nicht gut gewürtzt etc war,kann der koch was ändern-anderes Fleisch kaufen, anders würzen usw! Und wenn es vielen anderen Gästen schmeckt, nur mir nicht, ok,ist halt eine subjektive Meinung, aber wenn ich sie gut begründet darlege kann er mir auch nicht den Mund verbieten....
    Zudem kommt bei meinem Vergleich hinzu: Bei RK gehts ja um kleine Restaurants, privat betrieben von einem Besitzer etc, nicht um Ketten! Wenn aber wie zb bei einem Biertest zu WARSTEINER noch ein großer Konzern mit seiner Rechtsabteilung hinzukommt......(was nichts an meinem subjektiven EMpfinden ändert, das Warsteiner Pils einen dünnen Körper, kurzen, wenig prägnanten, sortenatypischen Abgang aufweist und wenig spektakuläre Aromen zeigt- auch wenn es keine sensorischen Schwächen aufweist, so hat es auch nichts prägnantes und ist daher von meiner Seite aus nicht zum Genuss zu empfehlen, auch wenn Warsteiner zb klagen will;))

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  6. Beim lesen des Satzes in der Klammer ist mir schwindelig geworden....

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  7. Wenn ich schreibe das Schnitzel oder das Bier hatt mir nicht geschmeckt dann ist da Geschmacksache und ja erigentlich auch keine Negativwerbung.Wenn ich aber zum Beispiel schreibe das Schnitzel war verdorben oder es war schlechtes Fleich dann muss ich das notfals auch beweisen können.
    Es gibt auf diesen Portalen sicherlich viele nicht zulässige Bewertungen,aber vieleicht sieht hier mancher Wirt die einzige Möglichkeit ungerechtfertige Bewertungen (Ja auch die gibt es) wieder auszugleichen.
    Genauso wie diese Plattformen jeden die Möglichkeit bieten anonym Rachebertungen ,Fakebewertungen usw.zu verfassen,genauso bieten sie den Wirten die Möglichkeit sich selber zu bewerten.
    Wenn hier jeder der angemeldet ist auf seine Identität überprüft werden würde dann gäbe es diese "Scharlatane" gar nicht.
    Und wer darf denn moralisch oder laut AGB bewerten oder wer nicht.Darf zum Beispiel ein Sohn der nicht im Haus wohnt die Eltern bewerten ?,darf jemand zum Beispiel die Schwiegereltern oder die Schwiegereltern der Kinder bewerten.

    Und nicht jede gute Bewertung die nach einer schlechten folgt muss getürkt sein.Kann es nicht auch so sein das ein Gast dies liest und da er einen anderen eindruck vom Lokal hatt dies so bewertet.

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  8. An die "Scharlatane":

    Über Moral sprechen wir erst dann, wenn sich ein Gastwirt unter verschiedenen Nicknames selbst bewertet.
    Über Moral sprechen wir erst dann, wenn ein Gastwirt mit Anderen (Gastwirten) Bewertungen verabredet.
    Über Moral sprechen wir erst dann, wenn Gäste verunglimpft und beleidigt werden, weil sie kritisieren.

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