"Und? Wie fühlst Du Dich?" Eigentlich nicht anders, als Gestern. Oder Vorgestern. Also prinzipiell gesehen. Als ob ein runder Geburtstag etwas anderes wäre als einer mit einer "Zwischenzahl" hinten dran. Auch der Tag selbst hat keinen Quantensprung nach vorne, in Richtung Alterungsprozess, feststellen lassen. Macht ja nix, die paar Anrufe und Gratulationen kann man aushalten. SMS zum Geburtstag finde ich ganz unromantisch eigentlich viel schöner. Liegt vielleicht daran, dass ich das Telefon immer erst suchen muss. Früher, mit Kordel in der Wand, war das einfacher. Aber ISDN und DECT sind halt Standards, die heutzutage unverzichtbar sind. Gut nur, dass es eine "Suchen"-Taste an der Station gibt. Die aber auch nur dann hilfreich ist, wenn der Akku am Handgerät rechtzeitig geladen wurde. Eigentlich will ich mein B + O-Telefon wieder zurück. DASS war ein Klang. Dazu wollte ich damals auch die passende Stereoanlage. Die, die man an die Wand hänge konnte. Die Vorgängeranlage von dieser hier. 1988 waren aber gute 5.000 DM als Lehrling utopisch. Ersatzweise kam dafür dann eine DENON in den Haushalt. Längen besser als die damals weit verbreiteten Schneider-Anlagen war der Klang überwältigend. Zusammen mit den speziellen Kabeln (sauerstoffreier Kupfer in den Adern) und Echtgold-Verbindungsstücken mussten auch die Lautsprecher entsprechend sein. Nach vielen Hörversuchen wurden es dann Magnat-Boxen. Am Ende war preislich nicht mehr so viel Abstand zur B + O-Anlage, dafür läuft die Kombination noch heute in hervorragender Qualität. Und auch die Lautsprecher selber zeigen bsiher - nach immerhin 22 Jahren Diensten, keine Verhärtungen. Ach, ich schweife ab....
Wichtiger war eigentlich, dass am gestrigen Tag erstmals ein Kontakt zum Amtsgericht bestand. Den Geburtstag kann man durchaus schöner beginnen als vor Gericht. Gut, ich war nur als Zeuge vor Ort, die Klage lief ja gegen meine Eltern. Aber blöd ist sowas trotzdem.
Grund war, dass eine ehemalige Mieterin darauf bestand, ihre Mietkaution trotz fast vandalenartigen Verlassens der Wohnung zurück zu bekommen. Unser Aufwand in der Wohnung hat diese Kaution bisher um gut das vierfache überschritten. Dazu kommen dann demnächst nochmals Reparaturen in ungefähr acht- bis zehnfacher Kautionshöhe. Fast 17 Jahre hatte dieses Ehepaar bei uns Quartier, selten gab es Anlass zur Unzufriedenheit. Und wenn doch, dann haben wir die -meist kleinen- Mängel umgehend abgestellt. Gehört sich so. Dachten wir. Falsch gedacht. Ein siebzehn Jahre alter Vertrag hat dann nach 17 Jahren keinen Bestand mehr. Da frage ich mich, warum schließe ich überhaupt einen Vertrag? Die Nebenkosten haben wir pauschal abgerechnet. Zu einem lächerlichen Betrag, der nicht einmal die tatsächlichen Kosten gedeckt hat. Nach so vielen Jahren drückt man ein Auge zu, schließlich hatte sich sowas wie eine lockere Freundschaft entwickelt. Blöd waren wir. Die Absprachen waren mündlicher Art, die Mieter zufrieden damit, haben sie doch jeden Monat bares Geld gespart.
Der Dank vom Fachanwalt sah dann so aus, dass die Mietnebenkosten der letzten zwei Jahre komplett zurückgefordert wurden. Begründung: es ist keine Abrechnung erfolgt und somit wird die komplette Summe infrage gestellt. Unser Problem nun: die Vereinbarung wurde zwischen meinem Vater (hochgradige Demenz) und dem inzwischen verstorbenen Mann der Klägerin vereinbart. Gut daran: diese Vereinbarung fand zuletzt unter Zeugen in unseren Geschäftsräumen statt.
Wie auch immer, die Prozesskosten werden ja vom Streitwert bestimmmt. Und den wiederum bestimmt zu einem nicht unerheblichen Teil der klagende Anwalt. Das ist legitim und auch nachvollziehbar, begründet sich dessen Honorar am Prozessende ja hierauf. Der Streitwert klettert so in kürzester Zeit auf einen saftigen vierstelligen Betrag. Dazu muss ich sagen, dass wir bereits angeboten hatten, auf eine Aufrechnung der gegenseitigen Verbindlichkeiten zu verzichten, quasi die gegenseitigen Forderungen niederzuschlagen. Wir hätten abermals in den sauren Apfel gebissen und die Summe aus eigener Tasche bezahlt. Und dass, obwohl wir uns recht sicher waren. Nicht zuletzt aufgrund der vielen Zeugen, die für uns aussagen könnten und zahlreicher Fotobeweise. Aber, da gibt es ja die wohlbekannte Aussage zu "Recht bekommen....".
9:00 Uhr war dann Showdown in Coburg Southcity. Der Richter, welcher wohl bereits mehr Elend verhandelt hat als unsere Lapalie, war dann auch recht souverain. Ich durfte - als möglicher Zeuge - den Saal gleich wieder verlassen. Um nur gute zwei Minuten später wieder Zurate gezogen zu werden. Der gegnerische Anwalt hat umgehend nach meinem Verlassen den Vorschlag unterbreiten, die unleidliche Angelegenheit mit der Zahlung der Kaution inklusive der aufgelaufenen Zinsen auf das Konto der ehemaligen Mieterin einzustellen. Da für uns die Rechtslage aufgrund der fehlenden schriftlichen Fixierung eher schlecht aussah, war das nicht lange zu diskutieren. Wir haben den Vergleich angenommen. Und der ist im mittleren dreistelligen Bereich angesiedelt. Hurra!
Kleines Zuckerl für uns am Rande: die Klägerin muss zwei Drittel der Prozesskosten tragen und ihren Anwalt selbst bezahlen. Bei kurzem überschlagen der Summen sind wir zur Erkenntnis gekommen, dass die erklagte Summe maximal zur Deckung der Kosten auf der Klägerseite reicht. Was wohl auch das Gesicht der Klägerin beim Verlassen des Verhandlungsortes erklärt hat. Schönes Geburtstagsgeschenk..... :-)
Wichtiger war eigentlich, dass am gestrigen Tag erstmals ein Kontakt zum Amtsgericht bestand. Den Geburtstag kann man durchaus schöner beginnen als vor Gericht. Gut, ich war nur als Zeuge vor Ort, die Klage lief ja gegen meine Eltern. Aber blöd ist sowas trotzdem.
Grund war, dass eine ehemalige Mieterin darauf bestand, ihre Mietkaution trotz fast vandalenartigen Verlassens der Wohnung zurück zu bekommen. Unser Aufwand in der Wohnung hat diese Kaution bisher um gut das vierfache überschritten. Dazu kommen dann demnächst nochmals Reparaturen in ungefähr acht- bis zehnfacher Kautionshöhe. Fast 17 Jahre hatte dieses Ehepaar bei uns Quartier, selten gab es Anlass zur Unzufriedenheit. Und wenn doch, dann haben wir die -meist kleinen- Mängel umgehend abgestellt. Gehört sich so. Dachten wir. Falsch gedacht. Ein siebzehn Jahre alter Vertrag hat dann nach 17 Jahren keinen Bestand mehr. Da frage ich mich, warum schließe ich überhaupt einen Vertrag? Die Nebenkosten haben wir pauschal abgerechnet. Zu einem lächerlichen Betrag, der nicht einmal die tatsächlichen Kosten gedeckt hat. Nach so vielen Jahren drückt man ein Auge zu, schließlich hatte sich sowas wie eine lockere Freundschaft entwickelt. Blöd waren wir. Die Absprachen waren mündlicher Art, die Mieter zufrieden damit, haben sie doch jeden Monat bares Geld gespart.
Der Dank vom Fachanwalt sah dann so aus, dass die Mietnebenkosten der letzten zwei Jahre komplett zurückgefordert wurden. Begründung: es ist keine Abrechnung erfolgt und somit wird die komplette Summe infrage gestellt. Unser Problem nun: die Vereinbarung wurde zwischen meinem Vater (hochgradige Demenz) und dem inzwischen verstorbenen Mann der Klägerin vereinbart. Gut daran: diese Vereinbarung fand zuletzt unter Zeugen in unseren Geschäftsräumen statt.
Wie auch immer, die Prozesskosten werden ja vom Streitwert bestimmmt. Und den wiederum bestimmt zu einem nicht unerheblichen Teil der klagende Anwalt. Das ist legitim und auch nachvollziehbar, begründet sich dessen Honorar am Prozessende ja hierauf. Der Streitwert klettert so in kürzester Zeit auf einen saftigen vierstelligen Betrag. Dazu muss ich sagen, dass wir bereits angeboten hatten, auf eine Aufrechnung der gegenseitigen Verbindlichkeiten zu verzichten, quasi die gegenseitigen Forderungen niederzuschlagen. Wir hätten abermals in den sauren Apfel gebissen und die Summe aus eigener Tasche bezahlt. Und dass, obwohl wir uns recht sicher waren. Nicht zuletzt aufgrund der vielen Zeugen, die für uns aussagen könnten und zahlreicher Fotobeweise. Aber, da gibt es ja die wohlbekannte Aussage zu "Recht bekommen....".
9:00 Uhr war dann Showdown in Coburg Southcity. Der Richter, welcher wohl bereits mehr Elend verhandelt hat als unsere Lapalie, war dann auch recht souverain. Ich durfte - als möglicher Zeuge - den Saal gleich wieder verlassen. Um nur gute zwei Minuten später wieder Zurate gezogen zu werden. Der gegnerische Anwalt hat umgehend nach meinem Verlassen den Vorschlag unterbreiten, die unleidliche Angelegenheit mit der Zahlung der Kaution inklusive der aufgelaufenen Zinsen auf das Konto der ehemaligen Mieterin einzustellen. Da für uns die Rechtslage aufgrund der fehlenden schriftlichen Fixierung eher schlecht aussah, war das nicht lange zu diskutieren. Wir haben den Vergleich angenommen. Und der ist im mittleren dreistelligen Bereich angesiedelt. Hurra!
Kleines Zuckerl für uns am Rande: die Klägerin muss zwei Drittel der Prozesskosten tragen und ihren Anwalt selbst bezahlen. Bei kurzem überschlagen der Summen sind wir zur Erkenntnis gekommen, dass die erklagte Summe maximal zur Deckung der Kosten auf der Klägerseite reicht. Was wohl auch das Gesicht der Klägerin beim Verlassen des Verhandlungsortes erklärt hat. Schönes Geburtstagsgeschenk..... :-)
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