Nennung gentechnisch veränderter Lebensmittel
Die Verordnung (EG) 1829/2003 regelt die Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Futter- und Lebensmittel. Kennzeichnungspflichtig sind hierbei Artikel, die
a) aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus diesen hergestellt werden
b) aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen
c) gentechnisch veränderte Organismen enthalten
Abgekürzt wird diese Lebensmittelart auch GVO, was für gentechnisch veränderte Organismen steht. Aufgepasst, wenn Sie GVO in der Karte finden. Und weil wir in Europa sind gibt es auch folgende Benennungsmöglichkeit: Genetically Modified Organism – kurz GMO. Was aber an den eigentlichen Inhalten nicht ändert.
Die Regelung regelt natürlich auch, wie die Speisen kenntlich gemacht werden müssen:
a) Für Zutaten, die mit gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden:
„gentechnisch verändert“ oder „aus gentechnisch verändertem Soja hergestellt“, wobei Soja nur ein Beispiel für die Fülle der möglichen Produkte ist.
b) Für selbst gentechnisch veränderte Organismen, die „pur“ verwendet werden.
Hier steht in der Speisekarte dann: „enthält ....., aus gentechnisch verändertem ..... hergestellt.“ Oft sind dies Produkte, die aus Soja hergestellt werden. Tofu oder Öle für die Friteuse können damit gekennzeichnet werden. Dies ist natürlich nicht auf Soja beschränkt, dies gilt für alle so veränderten Rohstoffe.
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